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Burgund für Radfahrer

Weinroute Canal de Bourgogne Le canal du Nivernais côté nature Der Canal du Centre Südburgund

 

Heute noch 580 km, morgen schon 800 km



Mit dem ersten regionalen Radwanderwegnetz Frankreichs wird Burgund in absehbarer Zeit einen durchgängigen Rundkurs mit einer Länge von mehr als 800 Kilometern* zu bieten haben, der vier Departements unterschiedlicher Prägung verbindet und deren Hauptattraktionen (Schlösser und andere Kulturgüter, reizvolle alte Stadtkerne, Winzerdörfer und Weinlagen) noch stärker zur Geltung bringt. Burgunds Radtouristen sollen sich nicht nur auf eigens für sie konzipierten Verkehrswegen fortbewegen, sondern auch eine Reihe von Services (Planung von Zwischenstopps, Restaurantbesuche, Gästezimmerbuchung, Fahrradvermietung, Gepäckservice usw.) in Anspruch nehmen können, die in einem Komplettangebot enthalten sind.
Zum Wegenetz, das teilweise aus Voies Vertes besteht, die nicht für den motorisierten Verkehr freigegeben sind, gehören vor allem Treidelpfade entlang der Kanäle, aber auch durch Weinberge führende Wege, stillgelegte Eisenbahnstrecken und wenig befahrene Landstraßen. Die Tour de Bourgogne à vélo® umfasst fünf Touren, die auf den folgenden Seiten ausführlich beschrieben sind. Eine Anbindung der Tour an den europäischen Fernradweg ist ebenfalls vorgesehen – in Chalon-sur-Saône an das östliche Teilstück Richtung Schweiz, in Nevers an das bis nach Nantes reichende westliche Teilstück. Dank der finanziellen Unterstützung durch den französischen Staat, den burgundischen Regionalrat und die vier Departements Côted’Or, Nièvre, Saône-et-Loire und Yonne kann das Streckennetz jedes Jahr ein Stück erweitert werden.

GLOSSAR

Ein Radwanderweg ist eine gesicherte und ausgeschilderte, mit dem Fahrrad befahrbare Strecke auf unterschiedlichen Wegen wie Voies Vertes, Radwegen, Radfahrstreifen und (unter bestimmten Bedingungen) kleinen Landstraßen. Größere Steigungen werden vermieden.

Eine Voie Verte ist ausschließlich nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Rad-, Rollerblade- und Inlineskatefahrern vorbehalten. Die Treidelwege entlang der Kanäle sind jedoch für Fahrzeuge der Binnengewässerbehörden freigegeben.

Gut zu wissen

Warnweste:
„Bei Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht müssen Radfahrer und alle anderen Reisenden, die auf einer Radwanderstrecke unterwegs sind, außerhalb geschlossener Ortschaften eine weithin sichtbare Warnweste tragen, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und deren Merkmale in einem Erlass des Verkehrsministeriums festgelegt sind."

Helm:
Das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber Radfahrern und insbesondere Kindern und Radsportlern empfohlen.